Der Tennisclub Nenzing freut sich über jedes Interesse an einer neuen Mitgliedschaft.
Informationen bezüglich einer Mitgliedschaft beim Tennisclub Nenzing
erhalten Sie bei unserem Obmann Christian Koch.
Tel.: 0660 / 760 27 11
Mail: [email protected]
Spielbeitrag Vollmitglieder - EUR 175,00
Spielbeitrag für den/die (Ehe)PartnerIn eines Vollmitglieds - EUR 155,00
Spielbeitrag Jugendliche (Jhg. 2009 u. 2008) sowie Lehrlinge, StudentInnen - EUR 75,00
Spielbeitrag Kinder & Schüler (Jhg. 2010 und jünger) - EUR 35,00
Förderndes Mitglied (Passivbeitrag) - EUR 30,00
Platzmiete Gäste für 1 Stunde - EUR 24,00
Aktion Neumitglieder (erstmalige Mitgliedschaft) - EUR 100,00
Wir bitten um Einzahlung der Mitgliedsbeiträge bis 15. Mai 2026.
Nach diesem Zeitpunkt wird der Online-Zugang zum Buchungssystem deaktiviert.
Der Mitgliedsbeitrag ist auf das Konto des Tennisclub Nenzing einzuzahlen.
IBAN: AT78 2060 7004 0003 0003
BIC: SSBLAT21XXX
Sparkasse Bludenz
Die Beantragung einer Neumitgliedschaft kann über das untenstehende Formular erfolgen. Bitte geben Sie alle erforderlichen Daten ein. Im Anschluss erhalten Sie alle weiteren relevanten Informationen.
Nutzung des Online-Mitgliedsantragsformulars
Auf unserer Website stellen wir ein Formular zur Verfügung, über das Interessenten einen Antrag auf Neumitgliedschaft stellen können.
Folgende personenbezogene Daten werden dabei erhoben
Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihres Mitgliedsantrags sowie zur Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / vorvertragliche Maßnahmen)
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer effizienten Verwaltung der Mitgliedsdaten)
Die Daten werden nur an die für die Mitgliederverwaltung zuständigen Vereinsvorstände/Verantwortlichen weitergegeben und nicht an Dritte zu Werbezwecken übermittelt.
Speicherdauer
Die im Rahmen des Mitgliedsantrags erhobenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung des Antrags erforderlich ist. Kommt eine Mitgliedschaft zustande, werden die Daten für die Dauer der Mitgliedschaft sowie darüber hinaus entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Kommt keine Mitgliedschaft zustande, werden die Daten spätestens nach 6 Monaten gelöscht.
Weitergabe von Daten
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn:
